Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Datenschutz.
Pauschalabrechnung ab 23,90 € zzgl. MwSt.
Einen festen wöchentlichen Termin mit fester Stundenzahl und monatlich gleich hohem Rechnungsbetrag vereinbaren wir im Rahmen der Pauschalabrechnung. Für die Abrechnung wird Ihr Jahresbedarf an Stunden ermittelt. Dieser wird wöchentlich oder zweiwöchentlich abgearbeitet. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden, schreiben wir Ihnen die Stunden gut. Sie können die Stunden bei Gelegenheit abrufen (z.B. für einen Frühjahrsputz, Fensterreinigung etc.). So haben Sie Ihre Kosten optimal im Blick.
Dieses Angebot gilt nur ab 4 Stunden wöchentlich oder ab 6 Stunden zweiwöchentlich. In der Regel fallen keine Anfahrtskosten an.
Stundenabrechnung ab 24,90 € zzgl. MwSt.
Einen festen wöchentlichen Termin mit fester Stundenzahl für den monatlich nur die geleisteten Stunden berechnet werden, bieten wir Ihnen im Rahmen der Stundenabrechnung an. In manchen Monaten zahlen sie daher fünf, in anderen vier Termine. Wenn Sie einmal verhindert sind und Termine auf Wunsch ersatzlos entfallen, zahlen Sie nichts. Sie gewinnen Flexibilität.
Dieses Angebot gilt nur ab 4 Stunden wöchentlich. In der Regel fallen keine Anfahrtskosten an.
Individualabrechnung ab 26,90 € zzgl. MwSt.
Zu unserem Leistungsspektrum gehören auch Grundreinigungen, Betreuung von Zweitwohnsitzen oder Ferienwohnungen, Reinigungen in Sitzungswochen des Bundestages und sonstige Leistungen, die passgenau auf Ihre individuellen Bedürfnissen zugeschnitten sind.
Dieses Angebot gilt grundsätzlich für alle einmaligen Leistungen und für regelmäßige Leistungen unter 4 Stunden wöchentlich. In der Regel fallen keine Anfahrtskosten an.
Erstattung vom Finanzamt
Nach § 35a EStG können Sie in Ihrer Steuererklärung eine Ermäßigung der Einkommenssteuer um 20% für Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie die Reinigung Ihrer Privaträume, geltend machen. Der maximale Erstattungsbetrag liegt bei 4.000 Euro jährlich, was abgerufenen Leistungen in Höhe von 20.000 Euro entspricht. Sie können also etwas mehr als die gegenwärtige MwSt. von 19% erstattet bekommen.